EUDI-Wallet: Wann kommt sie, und kann man damit rechtsgültig unterschreiben?

adminZuletzt aktualisiert: 12.10.2026
EUDI-WalleteIDAS 2.0digitale IdentitätQESFernsignaturStand 2026

Kurz gesagt: Die EUDI-Wallet ist die europäische digitale Brieftasche nach eIDAS 2.0: ein digitaler Ausweis auf dem Handy, mit dem man sich ausweisen und qualifiziert elektronisch unterschreiben können soll. In Deutschland gibt es sie noch nicht; die Bundesregierung hält am 2. Januar 2027 als Zieltermin fest, und das Digitale-Identitätengesetz war am 11. Oktober 2026 noch nicht beschlossen. Nach EU-Recht muss jede Wallet die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ermöglichen, die einer handschriftlichen Unterschrift gleichsteht. Das kostenlose Signieren dürfen die Mitgliedstaaten aber auf nichtgewerbliche Zwecke beschränken.

Was die EUDI-Wallet ist

Signaturen, Siegel und Vertrauensdienste regelt EU-weit unmittelbar die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS). Die Änderungsverordnung (EU) 2024/1183, kurz eIDAS 2.0, ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft. Sie führt die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet, kurz auch EU-Wallet) ein; die Signaturstufen einfach, fortgeschritten und qualifiziert bleiben. Die Nutzung ist für Bürgerinnen und Bürger freiwillig. Verlangt ein Mitgliedstaat für einen Online-Dienst einer öffentlichen Stelle eine elektronische Identifizierung, muss er auch EUDI-Wallets akzeptieren (Art. 5f Abs. 1 eIDAS).

Zeitplan in der EU und in Deutschland (Stand Oktober 2026)

Jeder Mitgliedstaat muss innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der maßgeblichen Durchführungsrechtsakte mindestens eine Wallet bereitstellen (Art. 5a Abs. 1 eIDAS). Die ersten traten am 24. Dezember 2024 in Kraft; daraus wird meist Ende Dezember 2026 als Frist abgeleitet, das genaue Ende hängt aber davon ab, welche Rechtsakte man zählt.

In Deutschland braucht die Wallet das Digitale-Identitätengesetz (DIdG, BT-Drs. 21/7408): erste Lesung am 23. September 2026, Anhörung am 6. Oktober 2026, die 2. und 3. Lesung ist für den 15. Oktober 2026 angesetzt. Nach dem Entwurf soll die Bundesnetzagentur Aufsichtsstelle werden, die Nutzung freiwillig bleiben und bestehende Identifizierungsmittel sollen erhalten bleiben. Nach dem 15. Oktober 2026 ist der Stand des Gesetzes zu prüfen.

Qualifiziert unterschreiben mit der Wallet

Die Wallet muss das Unterzeichnen mit QES ermöglichen (Art. 5a Abs. 4 Buchst. e eIDAS). Eine QES hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und wird in allen Mitgliedstaaten anerkannt (Art. 25 eIDAS). Natürliche Personen müssen kostenlos qualifiziert signieren können, die Mitgliedstaaten dürfen das aber auf nichtgewerbliche Zwecke beschränken (Art. 5a Abs. 5 Buchst. g eIDAS); für dienstliche Unterschriften ist darauf nicht ohne Weiteres zu bauen. Unabhängig von der Wallet gibt es die Fernsignatur: Nach Identifizierung, etwa mit dem Online-Ausweis oder per Video-Ident, signiert man über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, zum Beispiel per Smartphone.

Siehe auch

Quellen

Auch gefragt: Wann kommt die EUDI-Wallet? · Kann ich mit der EUDI-Wallet rechtsgültig unterschreiben?

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Regeln Ihres Hauses.

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